Spiel- und Platzordnung

Platz- und Spielordnung des TC Martinsee Heusenstamm e.V.

Die Platz- und Spielordnung soll Basis für ein freundliches Miteinander und Ordnung auf dem

gesamten Vereinsgelände sein.

§ 1 Gültigkeit

Die Spiel- und Platzordnung gilt für alle Mitglieder und Gäste des TCM.

§ 2 Spielrecht

Aktiv-Mitglieder haben Spielrecht, solange sie ihren ordentlichen Mitgliedsbeitrag entrichten und

diesen Regelungen nicht zuwiderhandeln.

§ 3 Platzbelegung

3.1 Jedes Aktiv-Mitglied kann innerhalb der Anlagen-Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr

einen leeren Platz mittels gültigem Namenschild reservieren. Spielbeginn zu vollen 15 Minuten.

3.2 Alle Platzbeleger müssen sich während einer eventuellen Wartezeit auf der TCM-Anlage

befinden, nur so bleibt die Reservierung gültig. Eine Belegung mit fremden Namensschildern

ist unzulässig. Eine Komplettbelegung (2-4 Namensschilder) hat Spielvorrecht gegenüber

unvollständigen Belegungen.

3.3 Das Verschieben der Namensschilder im Belegungsplan während einer Spielzeit ist untersagt.

Der reservierte Platz darf jedoch solange genutzt werden, bis die nachfolgende/n Gruppe,

Spieler ihre Reservierung geltend machen.

3.4 Auch die Nutzung eines Platzes mit einer Ballwurfmaschine ist mittels Namenschild zu reservieren.

3.5 Freie Plätze sind vorrangig zu belegen.

§ 4 Trainerplatz und Mannschafts-Trainingsplätze

4.1 Trainerplatz ist grundsätzlich Platz 7 und ist, wenn die anderen Plätze von Mitgliedern für den Spielbetrieb benötigt werden vom Trainer unbedingt vorrangig zu nutzen.

      Weiterer Platzbedarf kann Trainern vom Vorstand eingeräumt werden. Diese Regelung ist bindend.

4.2 Plätze für Mannschaftstraining der Team-Tennis-Mannschaften werden vom Vorstand/Sportwart vorgegeben.

§ 5 Gastspieler

5.1 Den Aktiv-Mitgliedern ist das Tennis-Spielen mit Gästen gestattet. (Siehe hierzu Regelungen zum Gastspielbetrieb auf der TCM-Anlage)

      Die Gastspielgebühren werden dem Mitglied in Abzug gebracht.

5.2 Die regelmäßige Nutzung der Anlage mit Gastspielern ist nicht gestattet.

Die Nutzung ist auf 5mal pro Gast und Jahr begrenzt.

5.3 Der TCM übernimmt gegenüber Gastspielern/Gästen keine Haftung für Sach- oder Personenschäden. Gastspieler sind vom TCM nicht gegen Unfälle versichert.

§ 6 Spielzeit

Die Spielzeit beträgt jeweils 60 Minuten. Innerhalb dieser 60 Minuten ist vor Ablauf die Platzpflege

vorzunehmen, das heißt Abziehen von Platz und Linien. Bei trockenen Platzverhältnissen sind die Plätze zu wässern.

§ 7 Spielbetrieb

Die Tennisplätze sind ausschließlich zum Tennisspielen zu nutzen, das Ausüben anderer Sportarten

ist auf den Plätzen nicht gestattet.

Bei einsetzender Dämmerung besteht die Möglichkeit der Flutlichtnutzung auf den Plätzen 1 und 2.

§ 8 Platzpflege

Die Spieler haben für den ordnungsgemäßen Zustand des Platzes zu sorgen. Grobe Platzmängel sind

dem Platzwart oder Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Nach Regen, solange sich noch Pfützen

auf Plätzen befinden, sind diese nicht zu bespielen, bis das Wasser ohne äußeres Zutun versickert ist.

§ 9 Spielbekleidung

Als Spielbekleidung ist nur tennisübliche Bekleidung zugelassen.

Es darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden.

§ 10 Platzsperrung

10.1 Zur Durchführung der Mannschaftswettbewerbe (Team-Tennis) oder Vereinsveranstaltungen

sind die Plätze für den Individualbetrieb grundsätzlich gesperrt, entsprechend dem benötigten

Platzbedarf für die Veranstaltungen.

10.2 Platzsperrungen vom Vorstand wegen Veranstaltungen werden rechtzeitig, soweit möglich,

bekannt gegeben (Webseite oder Plakatierungen).

10.3 Sollten Plätze durch Witterungen oder sonstige Beschädigungen unbespielbar sein, können sie

vom Vorstand oder Platzwart für den Spielbetrieb gesperrt werden, für die Dauer von Reparaturmaßnahmen.

§ 11 Rücksichtnahme

11.1 Die Spieler haben die, für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs, erforderliche Rücksicht

zu üben.

11.2 Bei starkem Spielbetrieb sollten Doppel oder Mixed gespielt werden.

11.3 Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist im Normalbetrieb auf den Plätzen unerwünscht.

11.4 Rücksichtvoller Umgang, Gemeinschaftssinn, Toleranz, Verantwortung und Verständnis aller, sollen grundsätzliche Voraussetzung für ein gemeinsames Wohlfühlen sein.

§ 12 Tiere

Tiere (vornehmlich Hunde) sind von den Plätzen fernzuhalten und haben im gesamten Bereich der

TCM-Anlage angeleint zu sein.

§ 13 Haftung

Für fahrlässige, grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen der Vereinsanlage haften die Verursacher oder deren gesetzliche Vertreter.

§ 14 Einhaltungspflicht

Die Regelungen dieser Spiel- und Platzordnung sind unbedingt einzuhalten!

Missachtung kann vom Vorstand mit einer Sperre für das Mitglied geahndet werden.

In Wiederholungsfällen kann der Vorstand den Vereinsausschluss betreiben.

Der Vorstand

Stand 01. Juli 2020

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